Exposé 1

Standard Einzelzimmer

  • Objekt-Nr:
    1
  • Objektart:
    Zimmer
  • Vermarktung:
    Miete auf Zeit
  • Anschrift:
    37441 Bad Sachsa
  • Region:
    Deutschland

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag ( AGBH 8.0)
1.Geltungebereich
2.Vertragsabschluss, -Partner, Verjährung
3.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung ) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels ( No Show )
5.Rücktritt des Hotels
6.Zimmerbereitstellung, -Übergabe und –Rückgabe
7.Haftung des Hotels
8.Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze ( AGBP )
9.Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftebedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels ( Hotelaufnahmevertrag ). Der Begriff „ Hotelaufnahmevertrag „ umfasst und ersetzt folgende Begriffe : Beherbergungs- , Gastaufnahme- , Hotel- , Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter – oder Weitervermietung der überlassenden Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, - Partner , Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüche und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Die Kurtaxe muss vor Ort in bar und im Voraus bezahlt werden . Jegliche verspätete Zahlung der Kurtaxe geht zu Lasten des Kunden.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer , der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorhaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der ohne Abzug zu erfolgen. Eine Zahlungserinnerung wird mit Extrakosten berechnet.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
3.7 În begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltesvom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und / oder Ziffer3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, das ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stronierung ) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels ( No Show )
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung In Textform ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde , kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs – oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Diese hat schriftlich zu erfolgen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts – oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen , 70 % für Halbpensions – und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option , wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und / oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitslesitung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
-höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die identität des Kunden , die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein ;
-das Hotel begründeten Anlass zu der annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts – bzw Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist ;
-der Zweck bzw der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist ;
-ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, - Übergabe und Rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer , soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 50 % des vollen Logispreises ( Preis gemäß Preisverzeichnis ) in Rechnung stellen, ab 18:00 90 % . Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens , des Körpers oder Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten , die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotelsafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 1000 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz oder ein Garagenplatz , auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangiertefr Kraftfahrzeuge, Motorräder oder Fahrräder und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 , Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme , Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt dier Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 , Sätze 1 bis 4
8 Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze ( AGBP )
8.1 Das Hotel schließt jegliche Haftung für Schäden an Kraftfahrzeugen, Motorräder und Fahrräder jeglicher Art aus, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen, Vernichtung oder Diebstahl des eingestellten Fahrzeuges, Motorrad oder Fahrrads oder beweglicher/ eingebauter Gegenstände aus dem Fahrzeug, Motorrad oder Fahrrad, oder auf bzw. an dem Fahrzeug befestigter Sachen.
8.2 Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zugeführte Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen des Parkbereiches dem Hotel zu melden.
8.3 Der Mieter haftet für die Reinigungskosten bei von ihm verursachten Verunreinigungen des Parkbereiches.
9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages , der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs – und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck – und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Sachsa. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Sachsa.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, das die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ( „ OS – Plattform „ ) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungstellen teil.